Abmeldung bei Krankheit
Regelungen zur Abmeldung bei Krankheit können Sie jederzeit in der Satzung des KKRN-aktiv-Vereins einsehen.
Ferienzeiten
Für Vereinsmitglieder finden die Angebote fortlaufend (außer 6 Wochen im Jahr zu vorher bekannt gegebenen Ausfallzeiten) statt.
Die genauen Termine werden in den Kursen rechtzeitig bekannt gegeben. Die Herzsportgruppen finden in der Schulzeit statt. Die Rehasportgruppen finden, außer in den Ausfallzeiten, fortlaufend statt.
Kündigung
Ihre Kündigung der Mitgliedschaft kann nach einem Vierteljahr Mitgliedschaft schriftlich jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende.
Satzung
Die Satzung können Sie unter folgendem Link einsehen.
Versicherung
Für alle Sportangebote und Lehrgänge im Rahmen des Sportversicherungsvertrages besteht bei der Sporthilfe e. V. Versicherungsschutz. Wegeunfälle sind ausgeschlossen. Eine Haftung für persönliche Gegenstände kann nicht übernommen werden. Wir empfehlen, keine wertvollen Gegenstände wie Kleidung, Schlüssel, Geld usw. in den Umkleideräumen zu lassen.
Zahlung
Der Einzug der Gebühren erfolgt nach Veranstaltungsbeginn mittels Lastschriftverfahren von ihrem Konto immer am ersten Arbeitstag des darauffolgenden Monats (z. B. Beginn 15.01., Einzug der Gebühr ist der erste Arbeitstag im Februar) durch Einzug von ihrem Konto. Die Mitgliedsbeiträge und -gebühren werden immer zum ersten Arbeitstag eines jeden Monats eingezogen.
Barzahlungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ebenfalls möglich.